das kompetenznetzwerk für medizintechnik

Laufende Fortbildung und Qualifizierung gewährleisten

Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), stellt nach der Novellierung neue Herausforderungen an die Verantwortlichen in Krankenhäusern und Kliniken, die darin bestehen, die laufende Fortbildung zu gewährleisten und vom Umfang zu bewerten.

Neben der Primärqualifikation, ist somit für die Medizintechniker eine laufende berufsbegleitende Qualifikation zur gesetzeskonformen Erbringung der Leistungen erforderlich.

Ein wesentlicher Baustein in dieser Betrachtung ist die Qualifikation der Medizintechniker(innen) auf dem aktuellen Stand des Wissens, hier kann die Personenzertifizierung, wie sie der MTcert darstellt, eine gute Lösung für den aktuellen Kenntnisnachweis sein.

Was wird durch die Personenzertifizierung erreicht?

  • Die Grundkenntnisse werden aufgefrischt und um neue Verfahren, Methoden und Techniken ergänzt  Die eigene Kompetenz wird an den Schnittstellenbereichen zur IT und zur Betriebstechnik ausgebaut
  • der Aufbau von Kompetenzen bezüglich der Rollenklarheit und Verantwortung wird geschaffen bzw. vertieft 
  • Aufbau von Führungskompetenzen, welche Verhaltensweisen Anwesenheit und Engagement positiv beeinflussen können
  • Aufbau von Handlungskompetenzen für einen offenen, standortübergreifenden Austausch zur Risikobewertung und wirtschaftlichem Betrieb von Medizinprodukten
  • Chancen und Grenzen, sowie persönliche Weiterentwicklung werden gefördert

Durch das Zertifizierungsaudit zu Beginn wird eine Statusfeststellung durchgeführt und durch die laufenden Re-Zertifizierungen der aktuelle Stand festgestellt und bescheinigt. Dies wird seit 2003 erfolgreich vom Fachverband Biomedizinische Technik e.V. durchgeführt.
Eine Zertifizierung und regelmäßige Re-Zertifizierung von Medizintechniker*innen durch den fbmt sagt aus, dass erfolgreiche Absolventen in der Lage sind, ein sicheres und verlässliches Umfeld der Medizintechnik in der Krankenversorgung zu schaffen. Darüber hinaus signalisiert das fbmt-Zertifikat „MTcert“ dem Arbeitgeber medizinprodukterechtlich gesicherte Qualität der Arbeit, Leistungsbereitschaft und hohe Motivation des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin.

Allgemeine Voraussetzungen

Um ein Zertifikat zu erhalten, sind folgende Bedingungen zu erfüllen: praktische Berufserfahrung im Krankenhaus sowie erfolgreiche Absolvierung einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Die Zertifizierung und Überwachung von Medizintechnikern erfolgt nach einheitlichen Kriterien, die vom Aufsichtsrat der fbmt-Zertifizierungsstelle entsprechend der DIN EN ISO/IEC 17024 festgelegt wurden. Eine Rezertifizierung erfolgt jeweils im Abstand von drei Jahren.

Grundvoraussetzungen

Idealerweise ist der MTcert Kandidat/die MTcert Kandidatin Medizintechniker*in oder Ingenieur in einem Studiengang der Medizintechnik. Aktuell wird es durch den anhaltenden Fachkräftemangel immer schwieriger die Stellen zu besetzen, so dass auch artverwandte Berufe für den Einstieg in die Medizintechnik gewonnen werden.
Der MTcert Kandidat/die MTcert Kandidatin muss mindestens über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der Medizintechnik verwandten Fachberufe wie Elektro- / Fernsehtechniker*in, Energieanlagenelektroniker*in, Kommunikationstechniker*in, Informatiker*in als staatlich geprüfte(r) Techniker*in oder auch als Ingenieur*in verfügen. Zusätzlich sind Berufserfahrung von mindestens einem bis zu drei Jahren (je nach vorher erworbener beruflicher Qualifikation), in der Instandhaltung und technischen Betreuung von medizintechnischen Geräten für die Krankenversorgung im Krankenhaus nachzuweisen. Ausreichende Deutschkenntnisse sind ebenso Voraussetzung.

  1. Medizintechniker*innen oder Ingenieure*innen aus dem Fachgebiet Medizintechnik benötigen mindestens 6 Monate Berufserfahrung.
  2. Meister*innen und staatlich geprüfte Techniker*innen artverwandter Berufe müssen zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen.
  3. Bei einem artverwandten abgeschlossenen Studium in einem technischen Beruf und dem Abschluss Diplom Ingenieur*in ist ein Jahr Berufserfahrung ausreichend.

Umfassendes Wissen in den geforderten Bereichen der medizintechnischen Praxis und die Fähigkeit, diese Kenntnisse umfassend anzuwenden, sind Voraussetzung.
Für Techniker*innen aus nicht zur Medizintechnik gehörenden Berufen, die allgemein als „Quereinsteiger“ bezeichnet werden, bietet sich eine Zertifizierung an. Das Verfahren ist zwar mit zeitlichem Aufwand verbunden, aber nach bestandener Prüfung ist das Wissen fundiert und Anerkennung ist sicher. Die Zertifizierungsprüfung dauert ca. einen Tag und umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung.

Vorbereitung

Bei Interessierten an einer Zertifizierung, die eventuelle Wissenslücken füllen müssen, werden zunächst die Vorkenntnisse abgefragt, um den Schulungsbedarf zu ermitteln.
Grundlagenkurse (Präsenzphase) und darüber hinaus auch Webinare zum Selbststudium vermitteln die Grundkenntnisse beziehungsweise frischen diese auf.

 

Die Termine der Präsenzphase liegen im Februar und April 2024. Der Termin für die nächsten Prüfungen ist für den 28.06.2024 festgelegt.Die Webinare werden als Download bereitgestellt. Seminare, Webinare und auch die Prüfung sind kostenpflichtig. Mitglieder des fbmt und Personen, die für die Zertifizierung angemeldet sind, erhalten vergünstigte Konditionen. Interessierte wenden sich mit ihren Fragen möglichst frühzeitig an die Geschäftsstelle des fbmt e.V..

Ablauf

Der Antrag auf Zertifizierung als MTcert ist bei der fbmt-Zertifizierungsstelle zu stellen. Dort können Sie auch die entsprechenden Antragsunterlagen anfordern. Auf jeden Fall sollten Sie die Geschäftsstelle kontaktieren, um sich über den Ablauf und die einzureichenden Unterlagen zu informieren.
Die Unterlagen werden vertraulich behandelt.

Die eingereichten Antragsunterlagen werden von der Zertifizierungsstelle auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Bei unvollständigen bzw. nicht plausiblen Antragsunterlagen werden die erforderlichen Ergänzungen nachgefordert.

Bei der Nachforderung wird eine Frist von 4 Wochen zur Einreichung der vollständigen Unterlagen gesetzt. Sollten nach Ablauf dieser Frist die Antragsunterlagen nicht vollständig so vorliegen, dass das Verfahren weitergeführt werden kann, wird der Antrag abgelehnt.

Die Zulassung des Antragstellers zur Prüfung erfolgt, wenn die Vorprüfung der eingereichten Antragsunterlagen positiv abgeschlossen wurde und die Anmeldung zur Prüfung schriftlich vorliegt.

Die Prüfung des Antragstellers wird von der Prüfungskommission durchgeführt. In der Prüfung wird festgestellt, ob der Prüfungsteilnehmer das erworbene notwendige Fachwissen auf konkrete Sachverhalte und die geforderten praktischen Erfahrungen anwenden kann. Der Umfang der Prüfung besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einem Fachgespräch mit der Prüfungskommission.

Das Ergebnis der Prüfung wird von der Prüfungskommission dokumentiert und in Verbindung mit einer Empfehlung der Prüfungskommission zur Erteilung bzw. Nichterteilung der Zertifizierung der fbmt-Zertifizierungsstelle mitgeteilt.

Termin für die nächste Prüfung ist der 28.06.2024 in Göttingen.

 

 

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