Das Aktionsbündnis für Patientensicherheit hat eine Handlungsempfehlung zur Umsetzung der
Einweisungsverpflichtung für Medizinprodukte für Hersteller, Anwender, Betreiber
und Gesetzgeber veröffentlicht.
Adressaten sind:
- Gesetzgeber und Gemeinsamer Bundesausschuss
- Hersteller von Medizinprodukten2
- Betreiber von Medizinprodukten wie
- Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Heime
- ambulante Pflegedienste
- niedergelassene Ärzte
- Hebammen
- Rettungsdienste
- Physiotherapeuten ...
- Anwender
- Patienten und Angehörige
- Benannte Stellen
- Landesbehörden
- Zertifizierungseinrichtungen
- Festsetzer von Entgelten
- GKV-Spitzenverband
- Fachhändler als Leistungserbringer
- Hersteller von Verwaltungs-Software
Das Dokument können Sie von der Webseite des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit über folgenden Link http://www.aps-ev.de/wp-content/uploads/2017/04/HE-Einweisung-von-MP.pdf
herunterladen.